Sächsische Synode stimmt für einheitliche Anerkennungsleistungen

Sächsische Synode stimmt für einheitliche Anerkennungsleistungen

Dresden (epd). Das sächsische Kirchenparlament macht bei einheitlichen Entschädigungszahlungen für Opfer sexualisierter Gewalt Druck auf die dortige evangelische Landeskirche. Die Synode beschloss am Montag einen Antrag, der das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens auffordert, bis März einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt vom 21. März umsetzt. Die 80 Synodalen könnten das neue Gesetz auf der Sondersynode im kommenden März beraten. Damit ist ein flächendeckender Start der EKD-Anerkennungsrichtlinie zum 1. Januar 2026 nicht mehr möglich.

Richtlinie soll in 20 Landeskirchen und 17 Diakonie-Verbänden gelten

Bis zum 1. Januar sollte die Richtlinie in allen 20 Landeskirchen und 17 diakonischen Landesverbänden umgesetzt werden. Kernstück ist ein einheitliches Modell für die finanziellen Leistungen an Betroffene von Missbrauch. Die Entschädigung soll sich aus einer pauschalen Summe in Höhe von 15.000 Euro, wenn es sich um eine nach heutigen Maßstäben strafrechtlich relevante Tat handelt, und einer individuellen Leistung zusammensetzen.

Damit will die Kirche individuelles Leid und seine Spätfolgen anerkennen. Es soll keine Obergrenze für die Zahlungen geben. Auf der Synodentagung der EKD wurde vergangene Woche bekannt, dass eine Orientierungshilfe für Kommissionen, die über die Höhe der Zahlungen entscheiden, noch nicht fertiggestellt ist. Ein Start im Januar sollte aber dennoch möglich sein, hieß es dort.

Über 140 Betroffene bekannt

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat nach eigenen Angaben seit 2020 rund 698.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene sexualisierter Gewalt gezahlt. Insgesamt sind der Landeskirche 141 Betroffene und 84 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis heute bekannt.