Berlin (epd). Gut einen Monat nach der vereinbarten Waffenruhe im Gaza-Streifen hat die Bundesregierung die Beschränkungen für Rüstungslieferungen nach Israel wieder aufgehoben. Die Genehmigung bestimmter für Israel vorgesehener Rüstungsgüter gelte angesichts der veränderten Umstände nicht fort, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag in Berlin mit. Man werde „generell wieder zur Einzelfallprüfung zurückkehren und auf die weiteren Entwicklungen reagieren“, erklärte er weiter.
Die Bundesregierung hatte vor dem Hintergrund des militärischen Vorgehens Israels im Gaza-Streifen Anfang August Beschränkungen für Rüstungsexporte nach Israel verfügt. Bis auf Weiteres sollten keine Waffen mehr geliefert werden, die im Gaza-Streifen zum Einsatz kommen könnten, hieß es damals.
Waffenlieferungen auch Thema für die Justiz
Am 10. Oktober hatten die Konfliktparteien unter Vermittlung unter anderem der USA Bedingungen für eine Waffenruhe vereinbart. Dazu gehörten die Freilassung der noch lebenden israelischen Geiseln, die die Hamas bei ihrem Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 gewaltsam entführt hatte, sowie die Übergabe der Leichname der getöteten Entführten. Der Waffenstillstand habe sich in den vergangenen Wochen stabilisiert, sagte Kornelius.
Die Waffenlieferungen an Israel beschäftigten in der Zwischenzeit auch die Justiz. Das Berliner Verwaltungsgericht wies in der vergangenen Woche zwei Klagen gegen die deutschen Rüstungsexporte als unzulässig ab.



