Berliner Gericht weist Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel ab

Berliner Gericht weist Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel ab
Sechs Palästinenser haben gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht die Klagen als unzulässig an.

Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat zwei Klagen gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel als unzulässig abgewiesen. Geklagt hatten ein palästinensischer Vater und sein in Deutschland lebender Sohn sowie vier weitere Palästinenser. Die Klagen sind laut Gericht unzulässig, da die Anforderungen an einen vorbeugenden Rechtsschutz hoch seien und keine Wiederholungsgefahr bestehe. (AZ: VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24) Berufung wurde nicht zugelassen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig, hieß es bei der Urteilsverkündung am Mittwoch.

Der Vater und der Sohn hatten verlangt, dass bis zum Abzug der israelischen Streitkräfte keine deutschen Kriegswaffen mehr an Israel geliefert werden sollen. Der in Deutschland lebende Sohn, der 41-Jährige Qassim M., sagte: „Meine Motivation war, meinen Eltern in die Augen zu schauen und zu sagen: Ich habe alles getan, was ich tun kann.“ Sein Vater lebt im Gazastreifen.

Anwältin: Verstöße in der Genehmigungspraxis

Der in Deutschland lebende M. habe kein Klagerecht, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Groscurth. Die Anwältin von M. zog die Klage für ihren Mandaten daraufhin zurück. Der 41-Jährige ergriff im Anschluss das Wort und erklärte, ihm sei es wichtig, „dass alle im Raum wissen, welche Konsequenzen eine Ablehnung der Klage hat“.

Seine Anwältin Beate Bahnweg argumentierte, „aus der bisherigen Genehmigungspraxis“ würden sich in Zukunft Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ergeben. Dieses besagt unter anderem, dass Genehmigungen untersagt werden müssen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass dadurch völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzt werden.

3.000 Panzerabwehrwaffen

Im zweiten Fall klagten vier Palästinenser gegen bereits erfolgte Waffenlieferungen. Sie wollten feststellen lassen, dass diese rechtswidrig erfolgten. Das dazu geladene Rüstungsunternehmen Dynamit Nobel Defence GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Burbach ließ sich vor Gericht nicht vertreten. Das Unternehmen gehört dem israelischen Rüstungsunternehmen Rafael-Gruppe.

Die vier Klagen richteten sich gegen die Lieferung von 3.000 Panzerabwehrwaffen des Typs RGW 90. Diese war Ende Oktober 2023 genehmigt und im Anschluss exportiert worden.

Gericht sieht keine Wiederholungsgefahr

Die Anwälte der Kläger kritisierten unter anderem, dass in den geschwärzten Akten nicht eingesehen werden könne, ob und auf welcher Basis Prognosen über den Waffeneinsatz seitens der Bundesregierung getroffen wurden. Die Anwälte der Bundesrepublik erklärten, dass eine Prognoseentscheidung getroffen wurde, wollten aber keine Details nennen. „Die Aussage, dass die Bundesregierung rechtmäßig gehandelt hat, reicht mir nicht“, sagte Kläger-Anwalt Remo Klinger. Ein sogenanntes Fortsetzungsfeststellungsinteresse wurde vom Gericht aber verneint.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im August angekündigt, dass Israel keine Waffen mehr erhalten werde, die in Gaza eingesetzt werden können. Seit der Übergabe der israelischen Hamas-Geiseln im Oktober herrscht dort ein brüchiger Waffenstillstand.