Mainz (epd). Mehrere pro-palästinensische Social-Media-Beiträge, die zur fristlosen Entlassung des Fußball-Profis Anwar El Ghazi durch den Bundesligaverein 1. FSV Mainz 05 geführt hatten, sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht bestätigte damit am Mittwoch im Wesentlichen ein erstinstanzliches Urteil, dem zufolge der Fußball-Verein dem Sportler rund 1,5 Millionen Euro Gehalt nachzahlen muss (AZ: 3SLa 254/24). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der Vorsitzende Richter Andreas Budroweit erklärte bei der Urteilsbegründung, El Ghazi habe in seinen Social-Media-Einträgen weder den Überfall der Hamas auf Israel gerechtfertigt oder unterstützt noch Israel das Existenzrecht abgesprochen. Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei nach seinen Äußerungen nicht gerechtfertigt gewesen.
Weitere Ansprüche in Parallelverfahren
Sobald das Urteil in dem Rechtsstreit in Kraft getreten ist, kann ein zweiter, parallel am Arbeitsgericht Mainz geführter Prozess fortgesetzt werden. Darin klagt El Ghazi nach seinem erzwungenen Wechsel die Gehaltsdifferenz zwischen seinem Vertrag bei Mainz 05 und dem bei seinem späteren Verein Cardiff City ein.
Nach Aussage von El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler geht es dabei um eine Summe von weiteren 1,2 Millionen Euro. Langwierige Verhandlungen um eine außergerichtliche Einigung waren zuvor gescheitert. Patrick Schwarz, Justiziar des unterlegenen Mainzer Fußball-Vereins, wollte sich zunächst nicht zu dem Urteil äußern.




