Streit um Rasta-Dreadlocks vor dem höchsten US-Gericht

Streit um Rasta-Dreadlocks vor dem höchsten US-Gericht
Weil ihm im Gefängnis gegen seinen Willen seine Haarsträhnen abgeschnitten wurden, ist ein Anhänger der Rastafari-Glaubensgemeinschaft vor das Oberste US-Gericht gezogen.

Washington (epd). Das Oberste Gericht der USA hat sich am Montag mit der Klage eines Anhängers der Rastafari-Glaubensgemeinschaft befasst. Laut Klageschrift haben Gefängniswärter in Louisiana dem damals inhaftierten Damon Landor 2020 gewaltsam die Dreadlocks abrasiert. Der Kläger fordert finanzielle Wiedergutmachung. Ungeschnittenes Haar gehört zur Glaubenspraxis der Rasta-Anhänger. Zahlreiche muslimische, jüdische und christliche Glaubensgemeinschaften haben Anträge zur Unterstützung der Klage eingereicht.

US-Gerichte haben sich in den vergangenen Jahren verstärkt für den Schutz religiöser Praktiken ausgesprochen. Unter anderem schützt ein Religionsfreiheitsgesetz das Tragen von Dreadlocks in Haft. Die Wärter in Louisiana hätten sich nicht daran gehalten. Bei der Anhörung am Montag in Washington ging es allein um die Frage, ob Landor Wiedergutmachung von den Gefängnisbediensteten einklagen darf. Ein untergeordnetes Gericht urteilte, eine derartige Klage sei in diesem Fall nicht zulässig.

Rastafari-Bewegung entstand in den 30er Jahren

Landors Anwalt Zachary Tripp erklärte vor Gericht, ohne Wiedergutmachungsandrohung könnten Regierungsvertreter „das Gesetz wie Müll behandeln“. Louisianas Anwalt Benjamin Aguiñaga erklärte, der Gefängnisdirektor arbeite nicht länger für den Staat.

Das US-Justizministerium hat sich in einem Schriftsatz für Landor ausgesprochen. Das Gesetz werde ausgehöhlt, wenn keine Wiedergutmachungsforderungen erhoben werden dürfen. Die Rastafari-Bewegung entstand in den 1930er Jahren in Jamaika als afroamerikanische Erweckungs- und Befreiungsbewegung. Landor verbüßte bei dem Vorfall eine mehrmonatige Freiheitsstrafe wegen eines Drogenvergehens. Das Urteil wird in mehreren Monaten erwartet.