Berliner Verwaltungsgericht verhandelt Waffenlieferungen an Israel

Berliner Verwaltungsgericht verhandelt Waffenlieferungen an Israel
Zwei unterschiedliche Klagen im Zusammenhang mit Waffenlieferungen an Israel beschäftigen am 12. November das Berliner Verwaltungsgericht. Unter anderem geht es um mehrere Tausend Panzerabwehrwaffen.

Berlin (epd). Am Berliner Verwaltungsgericht werden am 12. November zwei Klagen gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel mündlich verhandelt. Kläger seien ein im Gazastreifen lebender Palästinenser und sein in Berlin lebender Sohn mit deutscher Staatsangehörigkeit, sowie im Fall der zweiten Klage vier im Gazastreifen lebende Palästinenser, teilte das Gericht am Mittwoch mit. (AZ: VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24)

Der Vater und sein Sohn wollten mit ihrer im Februar 2024 erhobenen Klage die Bundesrepublik bis zur Beendigung der Kriegshandlungen in Gaza verpflichten, Genehmigungen von Waffenlieferungen an Israel nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu untersagen. Dieselben Kläger hätten bereits in mehreren Eilverfahren vergeblich versucht, der Bundesregierung die Auslieferung von Waffen nach Israel zu verbieten oder erteilte Genehmigungen zu widerrufen.

Nicht mehr alle Kläger am Leben

Im zweiten Verfahren sind die Kläger den Angaben zufolge vier im Gazastreifen lebende Palästinenser, ein weiterer Kläger sei im Laufe des Verfahrens verstorben. Ursprünglich wandte sich ihre im April 2024 erhobene Klage gegen die Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen der „Dynamit Nobel Defence GmbH“ nach Israel.

Da diese mittlerweile allerdings vollständig exportiert wurden, wollen die Kläger nun feststellen lassen, dass die Genehmigung rechtswidrig war. Geklagt werde zudem gegen eine weitere Ausfuhr von anderen Panzerabwehrwaffen des im nordrhein-westfälischen Burbach sitzenden Rüstungsherstellers. Die Kläger wollen demnach erreichen, dass diese Genehmigung aufgehoben wird.