Berlin (epd). Die Rede ist von einem „Schlag gegen den modernen TikTok-Islamismus“: Das Bundesinnenministerium hat am Mittwoch den Verein „Muslim Interaktiv“ verboten. Die Gruppe richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung, teilte das Ministerium mit. Zwei weitere Vereine stehen wegen ähnlicher Aktivitäten ebenfalls im Fokus der Behörden.
Laut dem Ministerium lehnt „Muslim Interaktiv“ die Demokratie ab, fordert die Errichtung eines Kalifats und akzeptiert weder die Gleichberechtigung der Geschlechter noch die Freiheit der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität. Außerdem bestreitet die Gruppe demnach das Existenzrecht Israels. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, wer „auf unseren Straßen aggressiv das Kalifat fordert, in unerträglicher Weise gegen den Staat Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte“.
„Schlag gegen den modernen TikTok-Islamismus“
„Muslim Interaktiv“ ist bislang besonders in Hamburg aktiv und vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft. In der Hansestadt wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums am Mittwochmorgen sieben Objekte durchsucht. Das Vermögen der Gruppe soll beschlagnahmt werden.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) erklärte, mit dem Verbot werde „eine gefährliche und sehr aktive islamistische Gruppierung ausgeschaltet“. Es handele sich um einen „Schlag gegen den modernen TikTok-Islamismus“. Auch das Bundesinnenministerium wies auf die „massive Nutzung der sozialen Medien“ durch „Muslim Interaktiv“ hin. Damit und in Kombination mit Aktionen in der Öffentlichkeit habe der Verein „eine möglichst große Gruppe von Menschen“ indoktrinieren wollen, „um die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend zu untergraben“.
Das Ministerium teilte zudem mit, dass gegen zwei weitere islamistische Vereine Ermittlungsverfahren laufen. „Generation Islam“ und „Realität Islam“ seien dringend verdächtig, „die gleichen Verbotsgründe zu verwirklichen wie 'Muslim Interaktiv'“, oder Teilorganisationen dieses Vereins zu sein. Im Rahmen der Ermittlungen habe es Durchsuchungen in zwölf Objekten in Berlin und Hessen gegeben.



