Gewerkschaft der Polizei kritisiert Dobrindts Pläne für EU-Asylreform

Gewerkschaft der Polizei kritisiert Dobrindts Pläne für EU-Asylreform
Am Montag hört der Innenausschuss des Bundestags Sachverständige zur geplanten Umsetzung der EU-Asylreform an. Die Gewerkschaft der Polizei übt vorab bereits scharfe Kritik an den Plänen von Innenminister Dobrindt.

Berlin (epd). Die Gewerkschaft der Polizei hält die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform in der jetzigen Form nicht für umsetzbar. In einer Stellungnahme zu der für Montag angesetzten Bundestagsanhörung zu dem Gesetz kritisiert die Gewerkschaft Unklarheiten bei der Rolle der Bundespolizei bei den Asylverfahren an Flughäfen sowie Ressourcenprobleme bei der Polizei. Der Gesetzentwurf sei „dringend nachzuschärfen“, fordert die Gewerkschaft und verweist in einem Katalog von Detailforderungen auch auf den „Schutz der Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren“.

In der auf der Bundestagsseite bereits veröffentlichten Stellungnahme heißt es, dass der Entwurf eine stärkere Verortung des Asylverfahrens bei Beginn der Antragstellung bei der Bundespolizei vorsehe. Es sei „nicht hinreichend klar“, ob dies „zu einer faktischen Aufgabenverlagerung führen“ werde. Für Asylverfahren zuständig ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das sei aber bei Flughafenverfahren, um die es im Kern bei der Reform geht, nicht vor Ort, erklärt die Gewerkschaft der Polizei.

An Flughäfen fehlten Unterbringungsmöglichkeiten

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) soll die Einreise von Flüchtlingen besser ordnen und deren Verteilung zwischen den EU-Staaten fairer gestalten. Über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive soll künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden werden.

Die Gewerkschaft der Polizei schreibt in ihrer Stellungnahme auch, dass aktuell Unterbringungsmöglichkeiten für die geplanten Verfahren fehlten. Die Asylantragsteller müssten dafür jeweils an den Flughäfen festgehalten werden. „Haftähnliche Verfahren mit Rechtsberatung, Betreuung und richterlicher Kontrolle sind realistisch vor Ort nicht abzubilden“, schreibt die Gewerkschaft.

Bundestagsanhörung am Montag

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Geas-Reform bis Mitte 2026 umsetzen. Dobrindt strebt an, dass Teile der deutschen Umsetzung bereits früher in Kraft treten. Am Montag hört der Innenausschuss des Bundestags Sachverständige zu Dobrindts Plänen an.