Evangelische Kirche begrüßt Karlsruher Urteil zur Bewerberauswahl

Evangelische Kirche begrüßt Karlsruher Urteil zur Bewerberauswahl

Berlin, Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie haben sich zufrieden zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Spielraum kirchlicher Arbeitgeber bei Stellenbesetzungen geäußert. „Das höchste deutsche Gericht hat für Klarheit gesorgt“, erklärte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt am Donnerstag in Berlin. EKD-Vizepräsident Stephan Schaede erklärte in Hannover, das Verfassungsgericht „hat unseren Spielraum bestätigt - damit gehen wir sehr verantwortungsvoll um“.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den rechtlichen Rahmen für Kirche und Diakonie im Umgang mit Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen gestärkt. Demnach kann aus dem Übergehen konfessionsloser Bewerberinnen und Bewerber nicht ohne Weiteres eine Diskriminierung mit entsprechendem Entschädigungsanspruch abgeleitet werden. Die Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung hatte damit Erfolg. Im konkreten Fall um die erfolglose Bewerberin Vera Egenberger muss nun erneut das Bundesarbeitsgericht entscheiden.

EKD und Diakonie betonten in ihrer Mitteilung, dass sie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „mit ganz unterschiedlichen Religionen und Lebensentwürfen“ hätten. Allerdings sei die Kirchenzugehörigkeit weiterhin Voraussetzung für bestimmte Aufgaben, „durch die das christliche Profil besonders geprägt oder nach außen vertreten wird“. Schaede bezeichnete dies als „eine Frage der Glaubwürdigkeit“.

Auch Kruttschnitt erklärte, die Einstellungsvoraussetzungen in Kirche und Diakonie „sind kein Selbstzweck“ sondern dienten der Erfüllung des christlichen Auftrags. „Menschen dürfen darauf vertrauen, dass dort, wo Kirche und Diakonie draufsteht, auch Kirche und Diakonie drin ist.“