Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Möglichkeiten für die Lebendnierenspende erweitern und so die Zahl der Spenden erhöhen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der vorsieht, dass Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Niere spenden dürfen, wenn sie zu der empfangenden Person kein enges persönliches Verhältnis haben.
Nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) werden in Deutschland vor allem Nieren und, in geringerem Maße, Teile der Leber von lebenden Spenderinnen und Spendern abgegeben. Möglich sei daneben die Lebendorganspende von Teilen der Lunge, des Darms und der Bauchspeicheldrüse - dies komme in der Praxis aber kaum vor. Laut BIÖG wurden im vergangenen Jahr 632 Nieren von lebenden Spenderinnen und Spendern verpflanzt.
Bisher sind solche Transplantationen nur erlaubt, wenn Spender und Empfänger eine enge Beziehung zueinander haben, also zum Beispiel nah verwandt oder befreundet sind. Künftig sollen für Nieren sogenannte Überkreuzspenden erlaubt werden. Hier geht es um zwei Paare, bei denen eine Person eine Niere braucht und die andere zur Spende bereit wäre, diese aber aus immunologischen Gründen nicht möglich ist. In solchen Fällen sollen die spendewilligen Partner jeweils dem spendebedürftigen Partner des anderen Paares ihr Organ zur Verfügung stellen können.
Außerdem soll die „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ erlaubt werden. Das heißt, jemand kann auch ganz ohne Verbindung zu einer Person mit Organspendebedarf eine Niere zur Verfügung stellen, ohne zu wissen, wer sie bekommt.