Koblenz (epd). Die Affäre um den mutmaßlichen Fälschungsskandal bei der rheinland-pfälzischen Landesarchäologie hat vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht eine überraschende Wende genommen. Das Land Rheinland-Pfalz wurde in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, dem beschuldigten Landesbeamten vorerst wieder seine vollen Bezüge zu zahlen, wie das Gericht am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Dass der Archäologe nach Abschluss des Disziplinarverfahrens aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann, sei „bei summarischer Beurteilung der Sach- und Rechtslage derzeit nicht überwiegend wahrscheinlich“ (AZ: 3 B 10651/25.OVG).
Zwar gehen auch die Koblenzer Richter davon aus, dass eine Reihe teils spektakulärer archäologischer Funde durch den Wissenschaftler grob falsch datiert worden waren. Im Gegensatz zum Land sehen sie aber keine ausreichend belastbaren Belege dafür, dass dies in betrügerischer Absicht geschah.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium und die ihm unterstellte Generaldirektion Kulturelles Erbe hatten die Vorwürfe gegen den vom Dienst suspendierten Landesarchäologen im vergangenen Oktober öffentlich gemacht. Mindestens 21 von dem Forscher gefundene Schädel und Schädelfragmente seien in manipulativer Absicht falsch datiert worden. Einige der Funde galten als so außergewöhnlich, dass sie öffentlichkeitswirksam präsentiert und auch bei größeren Ausstellungen gezeigt worden waren, darunter die Überreste des vermeintlichen „Neandertalers von Ochtendung“. Bei dem angeblich 160.000 bis 170.000 Jahre alten Sensationsfund in der Eifel handelte es sich tatsächlich wohl um die Überreste eines Menschen aus dem Frühmittelalter.
Das Mainzer Innenministerium hält trotz der Gerichtsentscheidung in dem Eilverfahren an seinen Vorwürfen fest. Die Entscheidung in Koblenz betreffe nur die angefochtenen „vorläufigen Maßnahmen, nicht das zugrundeliegende Disziplinarverfahren selbst“, teilte eine Sprecherin dem epd mit. Dieses Verfahren gegen den Archäologen sei auch noch nicht abgeschlossen. Die Führung der Dienstgeschäfte bleibe ihm untersagt, die Zahlung des einbehaltenen Teils seiner Bezüge sei unmittelbar nach dem Gerichtsbeschluss wieder aufgenommen worden.