Hamburg (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts aus. „Das sind sehr persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist existenziell sind. In ihrem Interesse und auch in dem vieler Ärztinnen und Ärzte fände ich es hilfreich klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig ist“, sagte Hubig der Wochenzeitung „Zeit“ für die am Donnerstag erschienene Ausgabe.
Aus ihrer Sicht „hat das Thema im Strafrecht nichts verloren“. Hubig fügte hinzu: „Aber ich weiß auch, das ist ein heiß umkämpftes Thema - und wird wohl letztlich kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode.“
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung verursacht wurde, Gesundheit oder Leben der Mutter in Gefahr sind, sowie innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis, wenn eine Beratung stattgefunden hat. Seit Längerem wird diskutiert, Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft nicht mehr im Strafgesetzbuch zu verbieten, sondern grundsätzlich zu entkriminalisieren.