Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reihe von Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen beschlossen mit dem Ziel, die Beitragssätze für die gesetzlichen Krankenkassen stabil zu halten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag könne durch die Maßnahmen „auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach der Kabinettsitzung in Berlin. Das Sparpaket soll die Ausgaben der Krankenkassen 2026 um rund zwei Milliarden Euro senken.
Der größte Einsparposten bezieht sich auf die Krankenhäuser. Für die Höhe ihrer Vergütung soll eine andere Rechengröße herangezogen werden als bisher. Dadurch wird der Anstieg stärker begrenzt. Laut Gesundheitsministerium sorgt das für Einsparungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro im kommenden Jahr im Vergleich zur bisherigen Berechnung.
Außerdem wird der Anstieg der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen auf acht Prozent im Vergleich zu 2024 gedeckelt. Dabei geht es dem Ministerium zufolge vor allem um Sachkosten, etwa für Mobiliar, Postsendungen und Werbemaßnahmen. Der Deckel soll 100 Millionen Euro einsparen.
Die gleiche Summe soll beim sogenannten Innovationsfonds gekürzt werden: In diesen Topf fließen pro Jahr normalerweise rund 200 Millionen Euro aus dem Budget der Krankenkassen. Im kommenden Jahr soll es einmalig nur die Hälfte sein. Der Fond fördert vor allem Pilotprojekte für Innovationen in der Patientenversorgung sowie Forschungsprojekte in diesem Bereich.
„Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird geschlossen“, erklärte Warken. „Damit halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende.“
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird vom Bundesgesundheitsministerium per Verordnung festgelegt, basierend auf einer Empfehlung des Schätzerkreises für die gesetzlichen Krankenkassen. Das Gremium will noch im Laufe des Mittwochs seine Prognose für die Entwicklung der Kassenfinanzen und den dadurch rechnerisch nötigen durchschnittlichen Zusatzbeitrag bekanntgeben.
Für 2025 hatte das Gesundheitsministerium einen Wert von 2,5 Prozent festgelegt. Da die Kassen den Zusatzbeitrag aber eigenständig bestimmen und mehrere Krankenkassen ihn im Jahresverlauf auch erhöhten, lag der tatsächliche Durchschnittswert nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits im Mai bei 2,92 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird wie der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse von 14,6 Prozent hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.