Ex-Sozialrichter Schlegel: Scharfe Bürgergeld-Sanktionen sind möglich

Ex-Sozialrichter Schlegel: Scharfe Bürgergeld-Sanktionen sind möglich

München (epd). Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hält einem Zeitungsbericht zufolge die im Zuge der Bürgergeld-Reform geplanten verschärften Sanktionen für verfassungsgemäß. In einem Gutachten komme er zu dem Schluss, dass auch Totalsanktionen, also die vollständige Streichung der Leistungen, mit dem Grundgesetz vereinbar sein können, insbesondere bei Alleinstehenden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwoch). Geschrieben hab Schlegel das Gutachten im Auftrag der arbeitgeberfinanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 hatte die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, stark eingeschränkt. Schlegel schreibt laut „Süddeutscher Zeitung“ in dem Gutachten: „Der Gesetzgeber darf sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken.“ Karlsruhe habe zwar hohe Hürden für Sanktionen aufgestellt, diese seien aber überwindbar.

Entscheidend dafür seien laut Schlegel verhältnismäßig gestaltete Härtefallregeln. Ohne solche Ausnahmen könnten vollständige Leistungskürzungen zu unzumutbaren Folgen führen, insbesondere für Partner und Kinder. Bei Alleinstehenden plädiere er für eine strengere Auslegung der Härtefälle, beispielsweise nur bei konkret drohender Obdachlosigkeit.

Die Spitzen von CDU, SPD und CSU hatten sich bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses in der vergangenen Woche darauf verständigt, die Regeln für das Bürgergeld, das in Grundsicherung umbenannt werden soll, deutlich zu verschärfen. Unter anderem soll es künftig möglich sein, alle Leistungen inklusive der Mietzahlungen zu streichen, wenn Meldetermine wiederholt nicht wahrgenommen werden.

Bisher beginnen die Sanktionen gegen Menschen im Bürgergeldbezug, die sich unkooperativ verhalten, bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und enden bei dessen Streichung. Miet- und Heizkosten werden stets weiter bezahlt. Das soll künftig nicht mehr gelten