Frankfurt a. M. (epd). Gegen eine Gruppe von 17 Bediensteten des Ersten Polizeireviers in Frankfurt wird wegen möglicher Fälle von Polizeigewalt ermittelt. Rund 150 Beamte der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamts (LKA) durchsuchten in diesem Zusammenhang nach eigenen Angaben am Freitagmorgen vier Dienststellen und 21 Privatwohnungen. Es bestehe der Verdacht der Körperverletzung im Amt, der Strafvereitelung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger, heißt es in einer Presseerklärung der Ermittlungsbehörden.
Die Vorwürfe richteten sich gegen „fünf Polizeibeamtinnen und zwölf Polizeibeamte im Alter zwischen 24 und 56 Jahren, die im Streifendienst und in der vorgesetzten Dienstgruppenleitung eingesetzt waren“. Sie sollen im Frühjahr 2025 in sechs Fällen Festgenommenen „unberechtigt körperlichen Schaden zugefügt bzw. dies geduldet und die Taten nicht angezeigt“ haben. Die Taten seien teilweise auf Überwachungskameras oder Bodycams aufgezeichnet worden. Um das eigene Vorgehen zu verschleiern, seien gegen fünf der Geschädigten Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Widerstands oder tätlicher Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte eröffnet worden.
Bei den verdächtigten Polizistinnen und Polizisten seien Mobiltelefone und Datenträger sichergestellt worden, die nun ausgewertet würden. „Bislang liegen keine Hinweise auf ein extremistisches Motiv vor“, teilten Staatsanwaltschaft und LKA weiter mit. Das Erste Frankfurter Polizeirevier war bereits vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der sogenannten „NSU 2.0“-Affäre in die Schlagzeilen geraten. Von dortigen Polizeicomputern waren im August 2018 die privaten Daten der Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihrer Familienangehörigen abgerufen worden, kurz bevor das erste mit „NSU 2.0“ unterschriebene Drohschreiben per Fax an Basay-Yildiz verschickt wurde.
Der Frankfurter Polizeipräsident Stefan Müller sprach von „gravierenden Vorwürfen“ gegen die Dienstgruppe. Die Verdachtslage erschüttere ihn. „Menschen im Gewahrsam der Polizei müssen sicher vor Übergriffen sein“, erklärte er. „Polizeibeamte, die in solchen Situationen Körperverletzungen im Amt begehen, verletzen den Kernbereich ihrer Dienstpflichten.“ Gegen die Beschuldigten seien unverzüglich Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Vorgesetzte, aber auch alle anderen Polizistinnen und Polizisten müssten in derartigen Fällen sofort eingreifen und Übergriffe melden, forderte Müller.