Karlsruhe, Pforzheim (epd). Ein Prozess wegen Volksverhetzung gegen einen Prediger der früheren Pforzheimer „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ ist am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe mit den Plädoyers fortgesetzt worden. Der Verteidiger des Predigers forderte erneut den Freispruch seines Mandanten. Die Staatsanwaltschaft verlangte dagegen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Euro. In der Berufungsverhandlung wurde noch am späten Nachmittag mit einem Urteil gerechnet.
Der Mann war im Dezember 2024 vom Amtsgericht Pforzheim wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Damit hätte der Mann als vorbestraft gegolten. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft dem Prediger eine menschenverachtende Gesinnung vor. So habe er in einer Predigt, die auch im Internet veröffentlicht wurde, zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Maßgeblich für die Verurteilung sei nicht die Perspektive des Predigers oder seiner Gemeinde, sondern die möglicher Empfänger. In einer Predigt habe der Prediger zudem queeren Menschen „den Wert des Lebens“ abgesprochen.
Seit 2023 wird die Gruppierung, die nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland angehört, vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Auf ihrer Homepage findet sich weiter eine Erklärung, in der es heißt: „Wir glauben, dass Homosexualität Sünde und eine Schande ist, die Gott mit der Todesstrafe ahndet.“
Mittlerweile bezeichnet sich die Gruppierung nicht mehr als „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“, sondern als „FWBC Seelengewinnen“ und Ableger der US-amerikanischen „Faithful Word Baptist Church“.