Berlin (epd). Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben sich in einer Nachtsitzung auf zentrale Punkte für die geplante Bürgergeld-Reform verständigt. Künftig werde es möglich sein, für Menschen, die dauerhaft die Aufnahme von Arbeit verweigern, alle Leistungen inklusive der Mietzahlungen zu streichen, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach den Gesprächen im Koalitionsausschuss am Donnerstagmorgen in Berlin.
Wenn jemand einen ersten und einen zweiten Termin beim Bürgeramt versäume, werde der Regelsatz umgehend um 30 Prozent gekürzt, sagte Merz. Nach dem dritten versäumten Termin werde er auf null gesetzt. Eine sogenannte Pflichtverletzung werde sofort mit einer 30-prozentigen Kürzung gehandelt. Als Pflichtverletzung gilt etwa die Ablehnung eines Jobangebots.
Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) sprach davon, dass die Sanktionen bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen verschärft würden: „Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben.“
Eine Einigung gab es auch bei der sogenannten Aktivrente, die Ältere dazu anreizen soll, nach der Regelaltersgrenze weiter zu arbeiten. Merz sagte, dafür soll es einen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro pro Monat geben. Sie soll ausschließlich von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Anspruch genommen werden können. Die gesetzliche Regelung soll Merz zufolge schon zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das Bundeskabinett soll in der kommenden Woche darüber beraten.