Stuttgart (epd). Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert die Einführung der Gebärdensprache als Amts- und Minderheitensprache. Deutschlandweit verwendeten rund 250.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache, erklärte der Landesverband am Dienstag zum Internationalen Tag der Gebärdensprache. Für 80.000 davon sei es die Muttersprache.
Nach den Worten Heike Händels, Referentin im Bereich Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, ist die Deutsche Gebärdensprache zwar als eigenständige Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt, doch der Zugang zu ihr sei nicht in allen Lebensbereichen gesichert. „Deshalb ist es notwendig, sie als offizielle Amts- und Minderheitensprache anzuerkennen“, sagte Händel.
Die Gebärdensprache sei ein Schlüssel zu gleichberechtigter Kommunikation und gesellschaftlicher Teilhabe, hieß es weiter. Sie ermögliche, Barrieren abzubauen und die Lebensqualität von Betroffenen deutlich zu verbessern.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt keine offizielle Amtssprache. Das Thema Sprache taucht lediglich im Artikel 3 auf, worin es unter anderem heißt, dass niemand wegen seiner oder ihrer Sprache diskriminiert werden darf. Andere Gesetze legen Deutsch beispielsweise als Gerichtssprache fest. Mehrere Bundesländer haben Amts- und Minderheitensprachen festgeschrieben, jedoch nicht alle.