Geldstrafen im Verfahren zu Chemnitzer Ausschreitungen 2018

Geldstrafen im Verfahren zu Chemnitzer Ausschreitungen 2018

Chemnitz (epd). Am Landgericht Chemnitz ist ein Verfahren zu den rechtsradikalen Ausschreitungen 2018 nach nur zwei Verhandlungstagen vorläufig zu Ende gegangen. Gegen die beiden Angeklagten sei am Freitag eine Geldstrafe von jeweils 750 Euro zugunsten des Vereins RAA Sachsen verhängt worden, teilte das Landgericht Chemnitz mit. Falls die Männer die Auflage bis Ende November erbringen, sollen die Verfahren gegen sie endgültig eingestellt werden. (AZ: 1 KLs 97/21)

Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass es sich bei den Angeklagten um nicht vorbestrafte Personen handele. Die Männer sollen im September 2018 nach einem „Trauermarsch“ von AfD, „Pegida“ und der rechtsextremen Vereinigung „Pro Chemnitz“ politische Gegner verfolgt, bedroht und angegriffen haben. Mehrere Menschen wurden damals verletzt.

Ursprünglich waren in dem dritten Verfahren am Landgericht Chemnitz zu den Ausschreitungen vor sieben Jahren neun Männer wegen Landesfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Wie in den beiden vorangegangenen Prozessen dezimierte sich die Zahl der Beschuldigten allerdings, weil Verfahren zuvor eingestellt wurden, Angeklagte untergetaucht oder in ärztlicher Behandlung waren.

RAA Sachsen unterstützt mit dem Projekt „Support“ Menschen, die von rechts motivierter und rassistischer Gewalt betroffen sind. Zur geplanten Einstellung des Verfahrens erklärte der Verein: „Nach drei Verfahren und sieben Jahren bleibt festzuhalten: Die Betroffenen der rechten Gewalt 2018 in Chemnitz erleben keine Gerechtigkeit vor Gericht.“ Prozesse seien verschleppt worden, Einstellungen und Freisprüche häuften sich.