Hannover (epd). Der evangelische Sozialverband Diakonie Deutschland und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) organisieren die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt künftig stärker gemeinsam. Die Diakonie wird dafür volles Mitglied im kirchlichen Aufarbeitungsgremium, dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt, wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie am Freitag in Berlin und Hannover mitteilten. Das Gremium heißt nun „Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD und der Diakonie“. Die Diakonie wird sich künftig die Kosten für das Gremium mit dem EKD-Kirchenamt in Hannover teilen.
Neu ins Gremium kommt Roman Shapiro, Leiter des Zentrums Recht in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Bislang war die Diakonie Deutschland nur durch Sozialvorständin Elke Ronneberger in dem Gremium vertreten. Die Änderung vertiefe den seit langem verfolgten Ansatz von evangelischer Kirche und Diakonie, im Umgang mit sexualisierter Gewalt „auf gemeinsame Projekte, Standards und Strukturen zu setzen“, erklärte Shapiro laut Mitteilung.
Auch der Sprecher der Betroffenen im Beteiligungsforum, Detlev Zander, begrüßte den Schritt. Mit Shapiro gewinne das Forum „fachlich wie menschlich enorm“. Die Diakonie rücke als gleichwertiger Partner in der Aufklärung und Aufarbeitung in den Fokus, betonte er. Zander ist der einzige der neun Betroffenenvertreter, der als Kind Missbrauch in einem Heim der Diakonie erlebte.
Auch bei den Betroffenen im Beteiligungsforum steht ein Wechsel an. Zwei Mitglieder haben das Gremium aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen verlassen. Hier soll eine Neubesetzung Anfang 2026 erfolgen, hieß es.
Das Beteiligungsforum besteht aus 17 Mitgliedern. Mit Ronneberger und Shapiro sitzen nun zwei stimmberechtigte Mitglieder für die Diakonie in dem Gremium. Beschlüsse können nur mit der jeweiligen Mehrheit der Betroffenen und der Beauftragten der evangelischen Institutionen gefasst werden. Derzeit arbeitet das Gremium etwa an den Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt, dafür soll ein Orientierungskatalog mit Beispielfällen und Zahlungshöhen entstehen. Die Reform der Anerkennungsleistungen greift zum 1. Januar 2026.