Weniger Menschen beziehen Geld nach Asylbewerberleistungsgesetz

Weniger Menschen beziehen Geld nach Asylbewerberleistungsgesetz

Wiesbaden (epd). Rund 461.000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Darunter waren etwa 25.200 Personen aus der Ukraine, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Damit sank die Zahl der Leistungsbezieher gegenüber 2023 um rund 10 Prozent (52.700 Personen). Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach Paragraf 1 AsylbLG erfüllen.

64 Prozent der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2024 waren männlich und 36 Prozent weiblich. 29 Prozent waren minderjährig, 69 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt. Etwa 1 Prozent war 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (47 Prozent), 31 Prozent aus Europa und 17 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent, Syrien (14 Prozent), Afghanistan (11 Prozent) und der Irak (7 Prozent). 5 Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2024 stammten aus der Ukraine.

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten demnach spätestens am 31. August 2022 vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) und erhielten Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen. Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst nach wie vor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.