Entwurf: Gutverdiener sollen höhere Sozialbeiträge zahlen

Entwurf: Gutverdiener sollen höhere Sozialbeiträge zahlen

Berlin (epd). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums hervor, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Das bedeutet, dass diejenigen, die mehr verdienen, 2026 auf einen größeren Teil ihres Einkommens Renten- sowie Kranken- und Pflegekassenbeiträge zahlen müssten. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin „Politico“ darüber berichtet.

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro im Monat erhöhen (2025: 8.050 Euro/Monat).

Veränderungen sind ebenfalls für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geplant: Aktuell beträgt hier die Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 Euro im Monat. Wie aus der Verordnung aus dem Arbeitsministerium hervorgeht, soll sie 2026 auf 5.812,50 Euro steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demzufolge auch die Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 Euro im Monat; derzeit liegt sie bei 6.150 Euro monatlich. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmer überschreiten müssen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Zudem heißt es in dem Entwurf, dass das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2026 auf 51.944 Euro (2025: 50.493 Euro) festgesetzt wird. Das Durchschnittsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten. Es dient als Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung, um individuelle Entgeltpunkte zu ermitteln.

Die Rechengrößen für die Sozialversicherungen werden auf Grundlage der Lohnentwicklung bestimmt. Die gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 beträgt laut Entwurf 5,16 Prozent.