Kabinettsbeschluss: Sozialwahlen sollen künftig online möglich sein

Kabinettsbeschluss: Sozialwahlen sollen künftig online möglich sein

Berlin (epd). Die Sozialwahlen für die Selbstverwaltung der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen sollen künftig via Internet abgewickelt werden können. Reine Online-Wahlen ohne Brief-Option bleiben laut dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf aber ausgeschlossen. Die einzelnen Versicherungsträger können demnach selbst entscheiden, ob sie eine Online-Wahl anbieten oder nicht. Die neuen Regeln werden voraussichtlich bei den Sozialwahlen 2029 erstmals zum Tragen kommen.

Bei den Sozialwahlen können die Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner alle sechs Jahre ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter für die Selbstverwaltungsorgane der Ersatzkassen - etwa Techniker Krankenkasse und Barmer - und der Deutschen Rentenversicherung Bund bestimmen. Bei der jüngsten Wahl im Frühjahr 2023 hatte es bereits ein Modellprojekt zur Online-Stimmabgabe gegeben.

Die Sozialwahlen gelten als drittgrößte Wahl in Deutschland nach Bundestags- und Europawahlen. 2023 waren etwa 52 Millionen Menschen stimmberechtigt. Die Beteiligung an den Wahlen ist in den vergangenen Jahrzehnten zurückgegangen und lag 2023 nur noch bei knapp 23 Prozent. Der ehrenamtliche Vorsitzende des Vorstands der Rentenversicherung, Hans-Werner Veen, äußerte am Mittwoch die Hoffnung, dass die Online-Wahl die Beteiligung anschieben könnte. Die Neuregelung ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Betriebsrenten.