Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Asylreform in deutsches Recht auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch bei seiner Sitzung in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht vor, dass über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden wird. In Deutschland muss das im Wesentlichen für Verfahren an Flughäfen umgesetzt werden.
Zusätzlich will Dobrindt mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Flüchtlinge, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, in gesonderten Einrichtungen untergebracht werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Asylbewerber schneller in diese Staaten zurückzuführen. In Brandenburg und Hamburg gibt es bereits sogenannte Dublin-Zentren.
Auch die anderen Bundesländer können auf der Grundlage der Regelung dann ähnliche Einrichtungen einführen. Sie sind keine Vorgabe der EU-Asylreform, haben auf die Asylzahlen in Deutschland aber voraussichtlich deutlich mehr Auswirkung. Die allermeisten Flüchtlinge kommen über eine der EU-Binnengrenzen in die Bundesrepublik, über eine deutsche EU-Außengrenze dagegen verhältnismäßig wenige Menschen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die GEAS-Reform bis Mitte 2026 umsetzen. Dobrindt strebt an, dass Teile der deutschen Umsetzung bereits früher in Kraft treten, um in Form von Politprojekten Erfahrungen zu sammeln. Seine Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) hatte noch im Dezember einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Asyl-Pläne durchs Kabinett gebracht. Es kam vor der vorgezogenen Neuwahl aber nicht mehr zu einer Verabschiedung im Bundestag.
Die EU-Asylreform, die auch vorsieht, dass Schutzsuchende künftig fairer auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, wird aufgrund der vorgesehenen Grenzverfahren von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen kritisch gesehen. Beispielsweise müssen auch Minderjährige in den Grenzverfahren festgehalten werden, es sei denn, sie kommen ohne Begleitung Erwachsener an der EU-Außengrenze an.