Dresden (epd). Sieben Jahre nach den rechtsextremen Ausschreitungen von Chemnitz ist ein weiteres Urteil gegen mutmaßliche Beteiligte gesprochen worden. Der Prozess endete am Mittwoch in Chemnitz für drei der Angeklagten mit einem Freispruch. Bei einem vierten Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt. Die Jugendkammer des Landgerichts Chemnitz sah es nicht als erwiesen an, dass die vier Beschuldigten aus einer Menschenmenge heraus Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen begangen haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess gegen die Angeklagten im heutigen Alter von 24 bis 27 Jahren hatte im Mai begonnen. Sie sollen am 1. September 2018 in Chemnitz nach einem sogenannten rechten Trauermarsch Demonstranten einer „Herz statt Hetze“-Gegenkundgebung angegriffen haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte den Männern Landfriedensbruch im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf Fällen zur Last gelegt.
Die vier Angeklagten aus Freital, Pirna, Dresden und Braunschweig waren zum Tatzeitpunkt Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende. Ihnen wurde vorgeworfen, nach der Demonstration im Chemnitzer Stadtgebiet Menschen verfolgt, bedroht und verletzt zu haben. Dabei seien rechtsextreme Parolen gerufen worden. Einer der Gegendemonstranten sei durch einen Park gejagt worden.
Die rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz 2018 hatten bundesweit für Schlagzeilen und Entsetzen gesorgt. Wegen der langen Dauer der Verfahren üben Opferverbände scharfe Kritik und sprechen von einer verschleppten Aufarbeitung.
In der drittgrößten sächsischen Stadt war es Ende August und Anfang September vor sieben Jahren nach einem tödlichen Messerangriff am Rande eines Stadtfestes zu rechtsextremen Aufmärschen gekommen. Zum Teil kam es dabei zu massiver Gewalt und zu Bedrohungen gegen Linke, Migranten und Menschen, die sich dem rechten Mob entgegenstellten. Zudem gab es einen Angriff auf das jüdische Restaurant „Shalom“.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte 2021 drei Anklagen am Landgericht Chemnitz erhoben. Darin wurden fast 30 Beschuldigten aus Thüringen, Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorgeworfen, an den Ausschreitungen 2018 beteiligt gewesen zu sein. In etlichen Fällen wurden die Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt.