Berlin (epd). Der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt soll nach Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dank elektronischer Fußfessel verbessert werden. Gerichte sollen Gewalttäter zum Tragen solcher technischer Mittel zur Überwachung des Aufenthalts verpflichten können, heißt es in einem Gesetzentwurf, der laut Ministerium am Montag veröffentlicht werden soll.
Zudem solle eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht Täter beziehungsweise Täterinnen zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs verpflichten kann. Auch der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen solle erhöht werden, und Familiengerichte sollen zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister erhalten. Der Entwurf, über den zuerst die Funke Mediengruppe (Freitag online) berichtet hatte, liegt dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor.
Hubig hatte die Pläne zu Änderungen am Gewaltschutzgesetz schon länger angekündigt und dabei das „spanische Modell“ als Vorbild genannt. Dabei bekommt der Täter ein Sendegerät als elektronische Fußfessel, das Opfer ein Empfangsgerät. Für das Opfer ist das Empfangsgerät aber freiwillig. Dieses Gerät zeigt an, wenn der Täter den in der Anordnung festgelegten Mindestabstand unterschreitet. Der Einsatz der elektronischen Fußfessel sei für Hochrisikofälle vorgesehen, heißt es in einer Erklärung des Bundesjustizministeriums zu dem Gesetzentwurf.
Häusliche Gewalt sei eine der häufigsten Formen von Gewalt in Deutschland, heißt es zur Begründung. Sie habe in den letzten Jahren zugenommen und treffe besonders Frauen. Alle drei Tage werde eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Neben den jetzt im Entwurf vorgesehenen Änderungen seien weitere Gesetzesmaßnahmen geplant. Insbesondere solle das Sorge- und Umgangsrecht geändert werden: Damit solle gesetzlich klargestellt werden, dass Familiengerichte bei Entscheidungen in solchen Fällen häusliche Gewalt berücksichtigen müssen. Auch möglicher Änderungsbedarf im Mietrecht und im Strafrecht werde geprüft.