Gericht: Protestcamp gegen Rheinmetall darf stattfinden

Gericht: Protestcamp gegen Rheinmetall darf stattfinden

Münster (epd). Ein Protestcamp des Bündnisses „Rheinmetall entwaffnen“ darf nach einer Gerichtsentscheidung stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster kippte mit seiner Entscheidung am Samstag das Verbot der Polizei Köln. Das Verbot sei rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit verletze, erklärte das Gericht. (Az: 15 B 925/25) Das Protestcamp unter dem Motto „Mach was wirklich zählt! Rheinmetall entwaffnen“ soll demnach vom 26. August bis zum 31. August am Fuß des Fernsehturms Colonius in Köln errichtet werden.

Das Polizeipräsidium Köln hatte das Camp mit Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt. Einen Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot hatte das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. In einem unanfechtbaren Beschluss änderte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab.

Vorgesehen sind laut Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen. Davon gehe keine Gefahr aus, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Wenn der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufrufe, dann müssten sich mögliche polizeiliche Maßnahmen gezielt gegen diese Aktionen richten.

Das Gericht sehe entgegen dem Polizeipräsidium den angegebenen Zweck des Protestcamps nicht als vorgeschoben und auch nicht als wahres Ziel gewaltsame Aktionen und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit. Für das Camp werden nach Angaben des Gerichts etwa 500 Teilnehmer erwartet.

Das Bündnis wirft dem Rüstungskonzern Rheinmetall vor, Länder wie Israel, Saudi-Arabien oder Bahrain mit Waffen auszustatten, die gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt würden. Das Bündnis hatte auch zu einem Protest an der Villa des Rüstungskonzernchefs aufgerufen.