Wirtschaftsministerium: Über Nutzung von CCS wird Markt entscheiden

Wirtschaftsministerium: Über Nutzung von CCS wird Markt entscheiden
Die Bundesregierung will die CCS-Technologie zur Abscheidung von Kohlendioxid erlauben. Ob CCS auch für Gaskraftwerke genutzt werden wird, ist offen. Das Umweltministerium ist skeptisch, das Wirtschaftsministerium will keine Prognose abgeben.

Berlin (epd). Der Einsatz von CCS-Technologie für Gaskraftwerke ist weiter offen. Während das Bundesumweltministerium am Freitag Skepsis an der Wirtschaftlichkeit für diesen Punkt unterstrich, will sich das Bundeswirtschaftsministerium nicht festlegen. „Dies wird der Markt entscheiden“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Eine Prognose könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden.

Ein Sprecher des Umweltministeriums hatte zuvor gesagt, dass CCS für Gaskraftwerke nach dem, was man heute wisse, „ökonomisch nicht realistisch“ sei. Man sei sich mit dem Bundeswirtschaftsministerin von Katherina Reiche (CDU) auch einig, dass man CCS für Gaskraftwerke gar nicht verbieten müsse, weil der Markt schon zu den richtigen Ergebnissen komme.

Klimastaatssekretär Jochen Flasbarth aus dem Haus von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstag) gesagt, dass die Diskussion um CCS „keine falschen Hoffnungen“ schüren und nicht dazu führen dürfe, fossile Energien länger zu nutzen. Insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen werde CCS „für Gaskraftwerke nicht infrage kommen“. Das Wirtschaftsministerium hingegen pochte nach Angaben der Zeitung darauf, „den Einsatz der Technologie jedenfalls nicht von vornherein auszuschließen“.

Das Bundeskabinett hatte vor zwei Wochen eine Novelle des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes beschlossen. Kohlekraftwerke sind in dem Entwurf explizit ausgenommen, zum Einsatz von CCS in Gaskraftwerken gibt es keine Angaben. Eine Regelung für Gaskraftwerke soll erst mit der Kraftwerksstrategie erfolgen, die „zeitnah“ vorgelegt werden solle, ergänzte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.

CCS steht für „Carbon Capture and Storage“ und bezeichnet die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte unterirdische Speicherung von Kohlendioxid. Der Gesetzentwurf erlaubt die Offshore-Speicherung unter dem Meeresboden. An Land ist die Speicherung nur möglich, wenn sich die jeweiligen Bundesländer ausdrücklich dafür entscheiden. Die Technologie soll vor allem für energieintensive Industrien wie Zement- oder Stahlproduktion genutzt werden.