Karlsruhe (epd). Ein in Deutschland geborener, knapp zweijähriger Sohn jordanischer Eltern muss bei einem Aufenthalt der Familie in ihrem Heimatland wieder in das Bundesgebiet einreisen können. Auch wenn das Kleinkind selbst noch kein zur Einreise berechtigendes Aufenthaltsrecht hat, darf es mit Blick auf das Grundrecht auf Schutz der Familie nicht allein in Jordanien bleiben, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 885/25) Die Karlsruher Richter verpflichteten die Bundesrepublik per einstweiliger Anordnung, dem Jungen die Einreise zu gestatten.
Das Kind wurde im August 2023 als Sohn jordanischer Eltern geboren, die sich legal in Deutschland aufhielten. Als die Familie nach Jordanien reiste, durften die Eltern im August 2024 wieder nach Deutschland zurückfliegen, nicht jedoch ihr Sohn. Er sei nicht im Besitz eines zur Einreise berechtigenden Aufenthaltsrechts, hieß es nach Gerichtsangaben. Deshalb wurde ihm ein Visum verweigert.
Die Behörden begründeten dies mit Sicherheitsbedenken gegen den Vater und möglicherweise auch gegen die Mutter. Diese unterstützten die in Deutschland verbotene israel- und judenfeindliche Vereinigung Samidoun. Über das daraufhin eingeleitete Verwaltungsverfahren über das Aufenthaltsrecht der Eltern wurde noch nicht entschieden, wie das Verfassungsgericht weiter mitteilte.
Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnten einen Eilantrag des Jungen auf Einreise nach Deutschland ab.
Ein daraufhin beim Bundesverfassungsgericht eingereichter Eilantrag hatte nun Erfolg. Zwar sei der Aufenthaltsstatus der Eltern nicht geklärt, hieß es. Angesichts des Alters des Beschwerdeführers von noch nicht einmal zwei Jahren drohten dem Kind bei einem Verbleib in Jordanien aber „schwere Beeinträchtigungen“, so dass ihm die Einreise gestattet werden muss. Die ablehnenden Fachgerichte hätten hier „möglicherweise die Bedeutung des Grundrechts auf Schutz der Familie … nicht hinreichend erfasst“, erklärten die Verfassungsrichter.