Jobcenter darf irrtümlich gezahlte Heiz-Zuschüsse zurückfordern

Jobcenter darf irrtümlich gezahlte Heiz-Zuschüsse zurückfordern

Celle (epd). Ein Jobcenter darf einem Gerichtsurteil zufolge zu viel gezahlte Heizkosten-Zuschüsse zurückfordern, wenn diese zunächst nur vorläufig bewilligt waren. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Fall einer Frau aus dem Landkreis Lüneburg entschieden, wie ein Sprecher am Dienstag in Celle mitteilte. Das Gericht hob damit eine anderslautende Entscheidung des Sozialgerichts Lüneburg auf (AZ: L 11 AS 597/23).

Die Frau bezog den Angaben zufolge im Rahmen der Grundsicherung seit Jahren Zuschüsse für Heizöl, jeweils nach Einreichung der Rechnung. 2019 erhielt sie allerdings irrtümlich für eine einmalige Heizöl-Lieferung monatlich 480 Euro - insgesamt wurden ihr laut Gericht 3.600 Euro zu viel ausgezahlt. Das Jobcenter forderte diese Summe zurück.

Die Klägerin machte geltend, dass ihr als juristischem Laiin die fehlerhafte Höhe nicht aufgefallen sei und sie die Bescheide auch nicht überprüfen könne. Sie argumentierte zudem, dass die Heizkosten-Beihilfen keine vorläufigen Leistungen gewesen seien. Das Sozialgericht Lüneburg hatte in erster Instanz dieser Klage stattgegeben und die Rückforderung als eine unzulässige Rechtsausübung ausgelegt.

Das Landessozialgericht hob dieses Urteil auf. Die Richter betonten, dass sämtliche Bewilligungen - auch bezüglich der Heizkosten - vorläufig waren. Eine solche Vorläufigkeit schaffe keinen Vertrauensschutz. Die Rückforderung sei gerechtfertigt. Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung von 480 Euro deutlich zu hoch war.