Berlin (epd). Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage keine „validen Erkenntnisse“ darüber, in welchem Umfang Vertragsärzte bei der Terminvermittlung gesetzlich Krankenversicherte benachteiligen. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der Bundestag am Freitag in Berlin veröffentlichte. Sie könne derzeit nicht sagen, ob bei den Themen „Selbstzahlersprechstunden und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ein flächendeckendes Fehlverhalten“ vorliege.
Die Grünen verwiesen in ihrer Anfrage auf Presseberichte in unterschiedlichen Medien, die nahelegten, dass manche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gesetzlich Versicherten erst dann zügig einen Arzttermin geben, wenn sie die Kosten dafür auf Selbstzahlungsbasis übernehmen. Sie verwiesen zudem auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2024. Darin untersagte das Gericht den Ärzten diese Terminvergabepraxis. Ein solches Verhalten sei dem Urteil nach ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung.
Die Regierung teilte mit, sie sei darüber informiert, dass auf privaten Terminbuchungsplattformen gesetzlich versicherten Personen im Buchungsvorgang teilweise Termine für selbstzahlende oder für privat versicherte Personen angeboten würden, obwohl diese Option im Vorfeld mittels einer Filtermaske ausgeschlossen worden sei. „Dadurch besteht die Gefahr, dass gesetzlich Versicherte unbeabsichtigt kostenpflichtige Leistungen buchen und so in eine Selbstzahlerrolle gedrängt werden“, warnen die Grünen.
Die Regierung kündigte an, mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder „in den Austausch zu gehen“. Auf Grundlage der hier gewonnenen Ergebnisse könnten dann erforderlichenfalls gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet werden, hieß es.