Abtreibung: Arbeitsgericht verhandelt Fall des Lippstädter Chefarztes

Abtreibung: Arbeitsgericht verhandelt Fall des Lippstädter Chefarztes

Lippstadt (epd). Das Arbeitsgericht Hamm verhandelt am Freitag die Klage des Lippstädter Chefarztes und Gynäkologen, Joachim Volz, gegen seinen Arbeitgeber, das Klinikum Lippstadt. Volz hatte gegen zwei Weisungen geklagt, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen, wie einer der Anwälte von Volz, Till Müller-Heidelberg, dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte.

Am Freitag wird der Fall in den Räumen des Amtsgerichts Lippstadt verhandelt (AZ: 2CA 182/24). Zuvor soll es eine Demonstration geben, die vom Klinikum Lippstadt zum Amtsgericht führen soll. Eine Online-Petition, die Volz gestartet hatte, sammelte bislang über 220.000 Unterstützer.

Hintergrund der Weisung ist die Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus. Der Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn sonst Lebensgefahr für die Mutter bestünde.

Bei der Fusion handele es sich juristisch gesehen um einen Betriebsübergang, der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Durch die Fusion ändere sich nichts am Arbeitsvertrag des Chefarztes, sagte Anwalt Müller-Heidelberg. Zuvor habe Volz mit Erlaubnis des evangelischen Arbeitgebers Abbrüche nach medizinischer Indikation durchgeführt, etwa wenn Föten schwere genetische oder körperliche Schäden entwickeln. Zudem habe er in seinem Arbeitsvertrag auch eine Erlaubnis für seine Nebentätigkeit mit seiner Privatpraxis in Bielefeld.

Der neue Arbeitgeber beruft sich hingegen auf den Gesellschaftsvertrag, der Schwangerschaftsabbrüche nur in äußersten Ausnahmefällen zulässt. Dieser sei durch das verfassungsrechtlich garantierte Sonderrecht der Kirchen gedeckt. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts wird am Freitag erwartet. Ob diese den Fall jedoch abschließend klärt, ist offen. Zudem halten sich katholische Träger durch eine Klausel im Gesellschaftsvertrag oft eine Rückzugsmöglichkeit offen, wenn das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen nicht durchgesetzt wird.