Kabinett bringt Tariftreuegesetz auf den Weg

Kabinett bringt Tariftreuegesetz auf den Weg

Berlin (epd). Wer als Firma einen Auftrag für den Bund übernimmt, soll seinen Beschäftigten künftig während der Auftragsausführung tarifvertragliche Arbeitsbedingungen garantieren. Das sieht ein Gesetzentwurf des Arbeits- und des Wirtschaftsministeriums vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Ziele des Tariftreuegesetzes sind eine stärkere Verbreitung von Tarifverträgen und die Vermeidung von Nachteilen für tarifgebundene Unternehmen gegenüber der Konkurrenz.

Das geplante Gesetz soll Unternehmen nicht dazu zwingen, Tarifverträge abzuschließen. Wenn sie einen Auftrag oder eine Konzession vom Bund bekommen, müssen sie demnach aber den Beschäftigten für die Ausführung die gleichen Konditionen bieten wie in branchenüblichen Tarifverträgen. Das bezieht sich unter anderem auf die Bezahlung und die Urlaubstage. Die Regelung soll ab einem Auftragswert von 50.000 Euro greifen. Verstöße gegen das Tariftreuegesetz sollen Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Bereits die Ampel-Regierung hatte die Einführung eines Tariftreuegesetzes verabredet und den Gesetzgebungsprozess begonnen. Dieser wurde aber bis zum Bruch der Koalition nicht mehr abgeschlossen.