Forscher: Wechsel von Ukrainern ins Asylrecht hat Nachteile

Forscher: Wechsel von Ukrainern ins Asylrecht hat Nachteile

Nürnberg (epd). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kritisiert den Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), seit 2022 zugewanderten Ukrainern kein Bürgergeld mehr zu zahlen. Der daraus folgende Wechsel in das Asylbewerberleistungsrecht habe unmittelbare Folgen für den Arbeitsmarkt, sagte IAB-Forscher Herbert Brücker am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Wenn die Jobcenter nicht mehr für diese Ukrainerinnen und Ukrainer zuständig sind, wird die Arbeitsvermittlung sehr stark vermindert.“

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist verabredet, dass Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kamen oder kommen, kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern die niedrigeren Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Doch eine gesetzliche Regelung dafür steht noch aus. Über diese Verabredung geht Söder nun mit seinem Vorschlag hinaus. Laut Brücker kommen auf das Jahr gerechnet noch 80.000 bis 100.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland, doch zahlreiche Geflüchtete kehrten auch wieder in ihre Heimat zurück. Die Fluchtbewegung wurde durch den Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine im Februar 2022 ausgelöst.

Brücker verwies darauf, dass mit einem solchen sogenannten Rechtskreiswechsel die Beratungsstrukturen in den Jobcentern mit ihren bewährten Kontakten „über Nacht verschwinden“. Zwar könnten die ukrainischen Geflüchteten nach einem solchen Systemwechsel künftig selbstständig zu den Arbeitsagenturen gehen und sich beraten, qualifizieren und auf Jobs vermitteln lassen, so der Forschungsbereichsleiter Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung. Doch aus Studien wisse man, dass das nur in ganz wenigen Fällen passiere.

Brücker zufolge sei keine Aussage darüber möglich, ob die Herausnahme aus dem Bürgergeld dazu führe, dass mehr Ukrainer arbeiten gehen, wie Söder behauptet. Geflüchteten Ukrainern das Bürgergeld rückwirkend zu streichen, lehnt der Fachmann ab: „Dann bricht im kommunalen System das Chaos aus. Denn dann müssten theoretisch für rund 700.000 Personen die Sozialleistungen neu berechnet werden.“ Zudem sei rechtlich offen, wie weit hier ein Bestandschutz greife.