Berlin (epd). Eine schriftliche Anerkennung des Existenzrechts Israels bleibt als Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland eine Ausnahme. Die große Mehrheit der Bundesländer hält es nicht für nötig, dies standardmäßig einzufordern, und hält die gegenwärtige Rechtslage für ausreichend, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Damit dürfte Sachsen-Anhalt vorerst das einzige Bundesland bleiben, das ein solches schriftliches Bekenntnis verlangt.
Sachsen-Anhalt hatte Ende November 2023 - kurz nach dem Überfall der Terrorgruppe Hamas auf Israel - ein ausdrückliches Bekenntnis zu Israel als Voraussetzung für die Einbürgerung eingeführt. In Brandenburg sprach Landesinnenminister René Wilke (parteilos) Mitte Juli im Landtag ebenfalls von einer Änderung im Einbürgerungsverfahren, um der Anerkennung des Existenzrechtes Israels mehr Gewicht zu verleihen. Ein explizites schriftliches Bekenntnis ist aber weiterhin nicht vorgesehen.
Das Brandenburger Ministerium verwies auf epd-Anfrage ebenso wie viele weitere Landesministerien auf Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht, die das Bundesinnenministerium Ende Mai verschickt hatte. Darin wird das vor einer Einbürgerung abzugebende Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“ ausformuliert und näher erläutert.
Das Bekenntnis erwähnt Israel nicht; gleichwohl heißt es in den Hinweisen, es umfasse auch „die Anerkennung des besonderen und engen Verhältnisses der Bundesrepublik Deutschland zum Staat Israel, insbesondere, dass die Sicherheit und das Existenzrecht Israels zur deutschen Staatsräson gehören“.
Auf diese Auslegung beziehen sich viele Bundesländer. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilte dem epd mit, die Anerkennung des Existenzrechts Israels sei „bereits ein Bestandteil der Einbürgerungsvoraussetzungen“. Deshalb bedürfe es „aus hiesiger Sicht keiner Abgabe einer weiteren gesonderten Erklärung“, wie es sie in Sachsen-Anhalt gibt.
Das Innenministerium in Thüringen hält die aktuelle Regelung ebenfalls für ausreichend. Es sei nicht geplant, „den Einbürgerungsbewerbern ein Bekenntnis zur Anerkennung des Existenzrechts Israels abzuverlangen“. Auch aus Schleswig-Holstein hieß es, wer antisemitische Bestrebungen verfolge und das Existenzrecht Israels bestreite, könne „bereits jetzt nach Bundesrecht nicht eingebürgert werden“.
In Bremen weist ein Infoblatt die Bewerberinnen und Bewerber ausdrücklich auf die Auslegung des Bekenntnisses hin, wie die Innenbehörde mitteilte. Aus Nordrhein-Westfalen kam der Wunsch nach einer einheitlichen Vorgabe: „Eine bundesweit einheitliche Regelung, die klarer auf ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Einbürgerungsvoraussetzung abstellt“, sei anzustreben, erklärte die Düsseldorfer Staatskanzlei.
In Sachsen-Anhalt wurde bis März 2025 zehn Menschen die Einbürgerung verweigert, weil sie das Israel-Bekenntnis nicht abgegeben hatten. „In mindestens einem Fall ist ein Rücknahme-Verfahren eingeleitet worden“, teilte das Landesinnenministerium weiter mit.
Der deutsch-israelische Psychologe und Autor Ahmad Mansour sagte dem epd, er finde es zwar richtig, die Haltung zu Israel im Einbürgerungsverfahren zu beleuchten. Letztlich gehe es aber um „reine Symbolik“: „Sie glauben doch nicht, dass jemand, der antisemitisch denkt und deutscher Staatsbürger werden möchte, das wegen dieses Bekenntnisses nicht unterschreiben würde.“
Wichtiger ist laut Mansour, „mit den Menschen in den Integrationskursen, während ihrer Integrationsprozesse immer und immer wieder über das Thema zu sprechen, damit sie verstehen, warum das Existenzrecht Israels so wichtig ist und sie als Deutsche eine besondere historische Verantwortung tragen“.