EU-Gerichtshof legt Kriterien für sichere Herkunftsstaaten fest

EU-Gerichtshof legt Kriterien für sichere Herkunftsstaaten fest

Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Kriterien für die Festlegung eines Landes als sicheren Herkunftsstaat für Flüchtlinge konkretisiert. EU-Mitgliedstaaten müssten einen solchen Schritt genau begründen und die Informationsquellen für diese Einschätzung offenlegen, urteilte der EuGH am Freitag in Luxemburg. Denn die Bestimmung eines sicheren Herkunftsstaats und das damit einhergehende beschleunigte Asylverfahren müssten gerichtlich kontrolliert werden können. (AZ: C-758/24 und C-759/24)

Das EuGH-Urteil steht im Zusammenhang mit dem umstrittenen „Albanien-Modell“ der italienischen Regierung. Dieses sieht vor, Flüchtlinge und Migranten in von Italien betriebenen Zentren in Albanien unterzubringen, damit sie dort ihre Asylverfahren durchlaufen.

Im konkreten Streitfall ging es um zwei Flüchtlinge aus Bangladesch, die auf See von den italienischen Behörden gerettet und nach Albanien gebracht wurden. Ihre Asylanträge wurden im Schnellverfahren an der Grenze wegen der Festlegung Bangladeschs als sicherer Herkunftsstaat als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Bangladesch war erst kurz zuvor per Dekret von der Regierung Giorgia Meloni als sicherer Herkunftsstaat festgelegt worden. Ein italienisches Gericht sah dies als EU-rechtswidrig an.

Der EuGH urteilte nun, dass ein EU-Mitgliedstaat einen Drittstaat durch einen Gesetzgebungsakt als „sicheren Herkunftsstaat“ bestimmen dürfe. Allerdings müsse dies wirksam gerichtlich überprüft werden können. So müssten „die Informationsquellen, auf denen eine solche Bestimmung beruht, sowohl für den Antragsteller als auch für das zuständige Gericht hinreichend zugänglich sein“. Nur so könne ein effektiver Rechtsschutz erreicht werden. Zudem dürften EU-Mitgliedstaaten einen Staat in die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ nicht aufnehmen, „wenn dieser Staat nicht seiner gesamten Bevölkerung einen ausreichenden Schutz bietet“.

Die Auslagerung von Asylverfahren nach Albanien ist rechtlich hochumstritten und wird von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert. Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, bemängelte unter anderem einen fehlenden Zugang zu Rechtsschutz und Intransparenz.