Potsdamer AfD-Eilverfahren zur Einstufung als rechtsextrem beendet

Potsdamer AfD-Eilverfahren zur Einstufung als rechtsextrem beendet

Potsdam (epd). Das Eilverfahren der AfD Brandenburg gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist beendet. Die Erklärung der Rücknahme des Antrags durch die Partei sei am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag: „Von Rechts wegen ist das Verfahren mit der Antragsrücknahme beendet.“

AfD-Landeschef René Springer hatte am Donnerstag angekündigt, den Eilantrag zurückzuziehen und damit eine Veröffentlichung des Verfassungsschutzvermerks möglich zu machen. Brandenburgs Innenministerium hatte erklärt, die Veröffentlichung werde vorbereitet. Eine Ministeriumssprecherin sagte dem epd am Freitag, dazu müsse zunächst der Einstellungsbeschluss vorliegen.

Der Gerichtssprecher sagte, der Einstellungsbeschluss müsse nun verfasst und den Beteiligten mitgeteilt werden. Dazu gehöre auch die Festsetzung eines Streitwerts. Die Kosten müsse laut Gesetz zahlen, wer seinen Antrag zurücknimmt. Das Hauptsacheverfahren gegen die Einstufung wird laut AfD-Landesverband weiterbetrieben. Die Hochstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem war im Mai bekannt geworden.

Innenminister René Wilke (parteilos) hatte betont, er strebe eine Veröffentlichung des Vermerks an, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen könne, was die AfD treibe. Voraussetzung sei, dass deren Landesverband in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht den Weg dafür frei mache und die vom Ministerium abgegebene sogenannte Stillhaltezusage entfalle.