Bochum (epd). Der höhere Mindestlohn lässt auch die Verdienstgrenze in Minijobs steigen. Ab kommendem Jahr können Menschen mit geringfügiger Beschäftigung voraussichtlich 603 Euro monatlich verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren, teilte die Minijob-Zentrale in Bochum am Donnerstag mit. Ab 2027 liege die Grenze bei rund 633 Euro. Bislang liegt sie bei 556 Euro.
Minijobberinnen und Minijobber hätten denselben Anspruch auf die gesetzliche Lohnuntergrenze wie alle anderen Beschäftigten, erklärte die Minijob-Zentrale. Erhöhe sich der Mindestlohn, steige automatisch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob. Ab dem 2. Januar 2026 soll gemäß der Einschätzung der unabhängigen Mindestlohnkommission die Lohnuntergrenze auf 13,90 Euro brutto pro Stunde steigen, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Die Minijob-Zentrale in Bochum ist die bundesweite Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.