Rom, Palermo (epd). Im Fall des Vorgehens gegen das Seenotrettungsschiff „Open Arms“ hat die Staatsanwaltschaft von Palermo Berufung gegen den Freispruch von Italiens Vize-Ministerpräsident Matteo Salvini eingelegt. Dies berichteten italienische Medien übereinstimmend am Freitag. Salvini war im vergangenen Dezember von dem Vorwurf der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs von einem Gericht in Palermo freigesprochen worden.
Salvini hatte 2019 als Italiens Innenminister dem NGO-Schiff „Open Arms“ mit rund 150 Flüchtlingen und Migranten an Bord die Einfahrt in den Hafen von Lampedusa untersagt. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem drei Jahre andauernden Prozess sechs Jahre Haft gefordert.
Das Gericht in Palermo sprach Salvini im Dezember mit der Begründung frei, dass Italien nicht verpflichtet gewesen sei, den Rettungseinsatz zu koordinieren und einen sicheren Hafen zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft ficht diese Rechtsauslegung des Gerichts an. „Das vorliegende Urteil ist offensichtlich fehlerhaft“, zitierte die Zeitung „La Repubblica“ die Staatsanwaltschaft. So seien eine Reihe ergänzender Vorschriften nicht beachtet worden, darunter die von Italien unterzeichneten Übereinkommen zur Seenotrettung. Die Staatsanwaltschaft wandte sich mit der Bitte um eine Entscheidung direkt an den Obersten Gerichtshof in Rom.
Sollte dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben werden, würde es zu einem neuen Verfahren kommen. Als Reaktion auf die Berufung erklärte Salvini auf der Internetplattform X: „Italien und seine Grenzen zu verteidigen, ist kein Verbrechen.“