Oldenburg (epd). Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben, der Pläne für eine Gasförderplattform vor Borkum ins Stocken bringt. Die Umwelthilfe hatte Bedenken gegen die geplante Verlegung eines Seekabels vorgebracht, das vom Offshore-Windpark „Riffgat“ zu der vom Konzern One-Dyas betriebenen Gasförderplattform „N05-A“ im niederländischen Hoheitsgewässer führen sollte, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Es sei nicht klar, ob eine für das Kabel nötige naturschutzrechtliche Befreiung Bestand habe, hieß es. Zwar hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz die Befreiung laut Gericht bereits 2022 erteilt, die Umwelthilfe habe aber dagegen Klage beziehungsweise Widerspruch erhoben. Am 3. Juli schließlich habe die Umwelthilfe einen Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gestellt. Damit sollte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die naturschutzrechtlichen Befreiungen hergestellt werden.
Das Gericht habe dem Antrag entsprochen, „weil sich die angefochtenen naturschutzrechtlichen Befreiungen bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich als rechtswidrig erweisen“, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Das Gericht habe „durchgreifende Zweifel“ daran, dass die Stromversorgung der Plattform alternativlos durch das geplante Seekabel erfolgen müsse, wobei die teilweise Zerstörung von besonders geschützten Biotoptypen in Kauf genommen werde.