Berlin (epd). Ein zu Wochenbeginn zwischenzeitlich geräumtes pro-palästinensisches Protestcamp darf unter Auflagen vor dem Bundeskanzleramt in Berlin bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Freitag in einem Eilverfahren eine dagegen gerichtete Beschwerde der Polizei ab. Der Beschluss ist unanfechtbar. (OVG 4 S 26/25)
Das Gericht bestätigte damit zugleich die Entscheidung der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 1 L 634/25). Lärmende Gerätschaften wie zum Beispiel Lautsprecher, Trommeln oder Megaphone dürfen jedoch nicht zum Einsatz kommen, entschieden die Richter. Auch das Oberverwaltungsgericht befand, dass die zu Wochenbeginn von der Polizei verfügte und durchgesetzte Verlegung des Protestcamps unverhältnismäßig sei. Eine Begründung, warum mildere Maßnahmen nicht ausreichend seien, sei nicht erbracht worden, hieß es.
Das Camp ist noch bis Samstag unter der Überschrift „Vereint für Palästina!“ auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt angemeldet. Nachdem die Teilnehmer wiederholt auf verschiedene Weise lautstark in Erscheinung getreten waren, ordnete die Polizei Berlin am vergangenen Montag die Verlegung der Versammlung auf einen Teil des Washingtonplatzes vor dem Berliner Hauptbahnhof an. Der Widerspruch eines Teilnehmers dagegen war nun auch in zweiter Instanz erfolgreich.