Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029

Berlin (epd). Die Mietpreisbremse gilt für weitere vier Jahre. Der Bundesrat billigte am Freitag die Verlängerung bis Ende 2029. Ziel der Regelung ist es, den Anstieg der Wohnkosten in Ballungsräumen zu dämpfen. Der Bundestag hatte die Verlängerung Ende Juni beschlossen.

Die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse besagt, dass in Gegenden mit schwierigem Wohnungsmarkt der Mietpreis bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Bundesländer sind dafür zuständig, Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ auszuweisen, in denen diese Regelung gilt.

Es gibt mehrere Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Unter anderem fallen Neubauten, die erstmals nach September 2014 genutzt wurden, nicht unter die Regelung. Das Gleiche gilt für Kurzzeitvermietungen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, bald weitere Gesetzesinitiativen für den Schutz von Mieterinnen und Mietern auf den Weg zu bringen.