München (epd). Nach dem Kruzifix-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes prüft das Kultusministerium mögliche Folgen für die Schullandschaft. Man setze sich intensiv mit der Urteilsbegründung auseinander, sagte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) am Donnerstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Es bleibe aber klar: „Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe - Werte, die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen.“
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die Glaubensfreiheit von Schülern verletzt. Zwei Schülerinnen hatten beantragt, dass während ihrer Schulzeit das 150 Zentimeter hohe Holzkreuz, das den gekreuzigten Jesus zeigte, entfernt wird. Die Schule wäre verpflichtet gewesen, das Kruzifix zu entfernen, urteilte das Gericht (Az. 7 BV 21.336).
Der bayerische evangelische Landesbischof Christian Kopp betonte den Wert der Religionsfreiheit. Gerade in einem Staat, der die Religionsfreiheit schützt, sei es wichtig, dass Räume wie staatliche Schulen weltanschaulich neutral seien, sagte er dem epd. „Glaube darf nie Zwang sein. Er lebt aus der Freiheit. Diese Freiheit zu wahren, ist ein hohes Gut, das wir als Kirche mitverantworten.“