Berlin (epd). Bund und Länder beginnen mit der Arbeit an einer umfassenden Pflegereform: Am Montagnachmittag berät darüber erstmals Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern. Die Arbeitsgruppe soll laut Koalitionsvertrag vor Jahresende Vorschläge für eine „große Pflegereform“ vorlegen. Auch die kommunalen Spitzenverbände sollen sich an den Beratungen beteiligen.
Im Koalitionsvertrag sind neun Punkte aufgelistet, die von der Arbeitsgruppe besonders in den Blick genommen werden sollen. Dazu gehören Umfang sowie „Bündelung und Fokussierung“ der Leistungen in der Pflegeversicherung, „Möglichkeiten zur Stärkung der pflegenden Angehörigen“ und die Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige für ihre Versorgung selbst bezahlen müssen. Auch „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ sollen geprüft werden.
Die Ziele der angestrebten Reform sind ambitioniert formuliert: Sie soll „die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung“ sichern und sowohl die ambulante als auch die häusliche Pflege stärken. Außerdem soll gewährleistet werden, „dass Leistungen der Pflegeversicherung von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfach und bürokratiearm in Anspruch genommen werden können“.
Die Pflegeversicherung hatte das vergangene Jahr mit einem Defizit von 1,54 Milliarden Euro abgeschlossen. Der allgemeine Beitragssatz stieg zum Jahreswechsel von 3,4 auf 3,6 Prozent; je nach Kinderzahl gibt es Zu- und Abschläge. Die Erhöhung war von der damaligen Bundesregierung mit weniger als zwei Monaten Vorlauf beschlossen worden, um die Finanzierung der Pflegeversicherung abzusichern.