Gericht: Abschiebung eines Sexualstraftäters trotz Psychose rechtens

Gericht: Abschiebung eines Sexualstraftäters trotz Psychose rechtens

Düsseldorf, Moers (epd). Die Abschiebung eines verurteilten Missbrauchstäters in die Türkei ist trotz einer psychischen Erkrankung rechtens. Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag in einem Eilbeschluss urteilte, darf der Mann, der wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner anfangs zehnjährigen Stieftochter eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verbüßt hat, aufgrund seiner zu Recht angeordneten Ausweisung in die Türkei abgeschoben werden. (AZ: 24 L 363/25)

Mit dem Urteil lehnte das Gericht einen Eilantrag des Ausländers gegen die Stadt Moers im Wesentlichen ab. Von dem Mann, der auch nach seiner bevorstehenden Haftentlassung eine elektronische Fußfessel tragen muss, gehe eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, begründete die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts ihr Urteil. Eine Behandlung seiner psychischen Erkrankung stehe auch in der Türkei zur Verfügung.

Nach der Ausreise gilt für den Ausländer für die Dauer von zehn Jahren ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ob der Mann tatsächlich noch aus der in Kürze endenden Strafhaft heraus aus Deutschland abgeschoben werden kann, hängt nach Angaben des Gerichts davon ab, ob die türkischen Behörden ihm ein hierfür notwendiges Passersatzpapier ausstellen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.