Berlin will Grundgesetz um "sexuelle Identität" ergänzen

Berlin will Grundgesetz um "sexuelle Identität" ergänzen

Berlin (epd). Der Berliner Senat will sexuelle Minderheiten besser schützen. Deshalb soll im Rahmen einer Bundesratsinitiative eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzartikels 3 auf den Weg gebracht werden, wie die für Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zuständige Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Berliner Senats ankündigte. Der Antrag soll auf der nächsten Sitzung des Bundesrates am 11. Juli eingebracht werden. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag nötig.

Der Beschluss des Senats zur Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3, Satz 1 um den Zusatz „sexuelle Identität“ sei ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung der Ziele, die sich das Land Berlin zur rechtlichen Gleichstellung von queeren Menschen gesetzt habe, hieß es. Nach wie vor würden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität benachteiligt, angefeindet und angegriffen und benötigten einen besonderen Schutz, der im Grundgesetz verankert werden muss. Kiziltepe sprach von einem „klaren Zeichen gegen Diskriminierung“.