Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige: Entlastungsbudget startet

Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige: Entlastungsbudget startet
Wer Angehörige pflegt, hat ab Juli mehr Möglichkeiten zur Entlastung: Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt, die Bedingungen vereinheitlicht. Das reiche nicht, sagt die Stiftung Patientenschutz.

Berlin (epd). Wer die oft belastende Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds übernimmt, kann ab Juli leichter vorübergehend Unterstützung bekommen: Am Dienstag tritt das sogenannte Entlastungsbudget in Kraft. Damit werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) lobte den Schritt am Montag, die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte allerdings einen Mangel an Kapazitäten in der Pflegebranche.

Das Entlastungsbudget gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegestufe 2. Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die hauptsächlich pflegende Person ausfällt, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub. Dann kann jemand anderes aus dem privaten Umfeld oder ein professioneller Pflegedienst die Aufgaben übernehmen. Kurzzeitpflege wiederum bedeutet einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Pflegeheim, weil der oder die Pflegebedürftige für einen gewissen Zeitraum nicht in der häuslichen Umgebung versorgt werden kann.

Bislang konnten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro im Jahr für Verhinderungspflege und 1.774 Euro für Kurzzeitpflege bekommen. Künftig können beide Leistungen aus dem Entlastungsbudget von 3.539 Euro finanziert werden. Dieser Betrag gilt auch für das laufende Jahr. Leistungen, die von Januar bis Juni bereits in Anspruch genommen wurden, werden davon abgezogen.

Verhinderungspflege konnte bisher für maximal sechs Wochen im Jahr genutzt werden - künftig sind es wie bei der Kurzzeitpflege acht Wochen. Außerdem fällt bei der Verhinderungspflege die Regelung weg, dass sie frühestens nach sechs Monaten häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden kann.

„Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen“, erklärte Gesundheitsministerin Warken in Berlin. Das neue Budget vereinfache den Zugang und ermögliche es den Familien, „flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu wählen“ und das Geld „entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse“ einzusetzen. Damit würden pflegende Angehörige gestärkt und die „selbstbestimmte und würdevolle Pflege“ werde aufrechterhalten, urteilte Warken.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, verwies auf Probleme in der praktischen Umsetzung. „Der allergrößte Teil der Pflegebedürftigen“ werde das zur Verfügung stehende Geld nicht in Anspruch nehmen können, erklärte er in Dortmund. „Denn sowohl Kurzzeitpflegeplätze als auch die Angebote von Verhinderungspflege sind deutschlandweit Mangelware.“ Brysch forderte einen Rechtsanspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege analog zum Recht auf einen Kitaplatz.

Die nun in Kraft tretenden Änderungen sind Teil der 2023 verabschiedeten Pflegereform. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gelten sie teilweise schon seit Anfang 2024.