Bundestag beschließt Aussetzung des Familiennachzugs

Bundestag beschließt Aussetzung des Familiennachzugs

Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag die Aussetzung des Familiennachzugs für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe beschlossen. Für zwei Jahre soll das Kontingent für Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nicht mehr erfüllt werden. Betroffen sind vor allem Menschen aus Syrien, die ab 2015 in der Regel den eingeschränkten Schutzstatus bekommen haben. Pro Jahr konnten über das Kontingent 12.000 nahe Angehörige dieser Flüchtlinge einreisen.

Über die Aussetzung des Familiennachzugs stimmte das Parlament namentlich ab. 444 Abgeordnete stimmten für die Maßnahme, 135 dagegen, wie Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) bekanntgab. Grüne und Linke lehnten die Aussetzung des Familiennachzugs ab. Die AfD hatte angekündigt, für das Gesetz zu stimmen. Scharfe Kritik an der Aussetzung kam auch von Kirchen, Sozialverbänden und Menschenrechtsorganisationen, die unter anderem das Recht auf den Schutz von Ehe und Familie verletzt sehen.

Der subsidiäre Schutzstatus wird vergeben, wenn keine individuelle Verfolgung vorliegt, eine Rückkehr ins Heimatland wegen eines Kriegs, drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung aber dennoch nicht möglich ist. Das Recht auf Familiennachzug, das Flüchtlingen mit anderem Schutzstatus haben, wurde für diese Gruppe 2016 gestrichen. Nach zweijährigem Stopp wurde 2018 das auf 1.000 Plätze pro Monat begrenzte Kontingent geschaffen, über das Ehegatten, Kinder oder Eltern minderjähriger Kinder subsidiär Schutzberechtigter nach Deutschland kommen konnten.