Arbeitsministerium schiebt zentrale Rentenpläne an

Arbeitsministerium schiebt zentrale Rentenpläne an
Das Rentenniveau soll stabil bleiben, die Mütterrente wird ausgeweitet: Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für ein Rentenpaket vorgelegt. Kritik kommt von Gewerkschaften und dem Sozialverband VdK.

Berlin (epd). Die Bundesregierung startet die nächste Rentenreform: Ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei 48 Prozent festzuschreiben und die sogenannte Mütterrente auszuweiten. Das Paket, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, soll noch im Sommer im Kabinett beschlossen werden, wie aus Regierungskreisen verlautete.

Beim Rentenniveau ist vorgesehen, die derzeit geltende Höhe von 48 Prozent bis ins Jahr 2031 fortzuschreiben. Das Rentenniveau beschreibt die Relation zwischen einer Standardrente, die rechnerisch nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen gezahlt wird, und dem Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit der Fortschreibung werde „die Abkopplung der Renten von den Löhnen“ verhindert, heißt es in dem Entwurf.

Vorgesehen ist auch, die sogenannte Mütterrente auszuweiten. Dabei handelt es sich um einen Aufschlag auf die Rentenpunkte für Erziehungszeiten. Bisher gibt es für die Erziehung von Kindern - auch durch Männer -, die vor 1992 geboren wurden, einen geringeren Aufschlag. Dieser soll angehoben werden und dann auf dem gleichen Niveau liegen wie in Fällen, in denen die Kinder später geboren wurden. Profitieren sollen rund zehn Millionen Menschen, in erster Linie Frauen.

Die Ausweitung soll 2028 in Kraft treten - dies stößt auf Kritik des Sozialverbands VdK. Es müssten „schnellere Lösungen her“, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele in Berlin. Frauen mit sehr kleinen Renten bräuchten zügig Verbesserungen.

Ein weiterer Teil des Pakets bezieht sich auf das Arbeiten nach Erreichen des Renteneintrittsalters. Bisher ist es in der Regel verboten, jemanden ohne Sachgrund befristet einzustellen, der früher schon einmal bei der gleichen Firma tätig war. Künftig soll dies für Menschen im Rentenalter nicht mehr gelten. Sie könnten dann befristet in ihre alte Firma zurückkehren. Es sollen auch mehrere Befristungen hintereinander möglich sein.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) reagierte unzufrieden auf den Entwurf. „Im internationalen Vergleich hat Deutschland einen niedrigen Beitragssatz, ein hohes Rentenalter und ein niedriges Rentenniveau“, erklärte DGB-Vorständin Anja Piel in Berlin. „Das Rentenniveau muss deshalb nicht nur stabilisiert, sondern wieder erhöht werden.“

Auch IG-Metall-Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban erklärte in Frankfurt am Main, das Rentenniveau sei zu niedrig. „Für eine gerechte Rente müssen auch die Weichen in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung für alle gestellt werden“, forderte er. Bei einem solchen Konzept würden alle Erwerbstätigen, also beispielsweise auch Beamte, in die gesetzliche Rente einbezogen.

Das Rentenpaket geht auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zurück. Zur Finanzierung sollen die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung steigen: Für die Mütterrente sollen ab 2028 jährlich fünf Milliarden Euro fließen. Für die Aufrechterhaltung des Rentenniveaus sind es zunächst 4,1 Milliarden Euro, bis 2031 erhöht sich der Betrag auf 11,2 Milliarden Euro. Zugleich soll der Beitragssatz, der aktuell bei 18,6 Prozent liegt, schrittweise steigen und 2031 bei 20,3 Prozent liegen.