Berlin (epd). Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für ein Rentenpaket vorgelegt, das unter anderem das Rentenniveau weiter bei 48 Prozent festschreiben soll. In dem Renferentenentwurf, der am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlag, ist auch die Ausweitung der sogenannten Mütterrente vorgesehen. Außerdem soll es leichter werden, nach dem Renteneintritt erneut beim früheren Arbeitgeber tätig zu werden.
Beim Rentenniveau ist vorgesehen, die heute geltende Höhe von 48 Prozent bis ins Jahr 2031 fortzuschreiben. Das Rentenniveau beschreibt die Relation zwischen einer Standardrente, die rechnerisch nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen gezahlt wird, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit der Fortschreibung werde „die Abkopplung der Renten von den Löhnen“ verhindert, heißt es in dem Entwurf.
Der Entwurf sieht zudem vor, die sogenannte Mütterrente auszuweiten. Dabei handelt es sich um einen Aufschlag auf die Rentenpunkte für Erziehungszeiten. Bisher gibt es für die Erziehung von Kindern - auch durch Männer -, die vor 1992 geboren wurden, einen geringeren Aufschlag. Ab 2028 soll dieser angehoben werden und dann auf dem gleichen Niveau liegen wie in Fällen, in denen die Kinder später geboren wurden.
Schließlich geht es noch um das Weiterarbeiten nach Erreichen des Renteneintrittsalters. Bisher ist es in der Regel verboten, jemanden ohne Sachgrund befristet einzustellen, der früher schon einmal bei der gleichen Firma tätig war. Künftig soll dies für Menschen jenseits des Renteneintrittsalters nicht mehr gelten. Sie könnten dann befristet wieder in ihre alte Firma zurückkehren. Es sollen auch mehrere Befristungen hintereinander möglich sein.